FAQ – Häufig gestellte Fragen
Hier beantworte ich Ihnen Fragen, die ich häufig gestellt bekomme.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann melden Sie sich gerne bei mir.
Über welchen Zeitraum kann Hebammenhilfe in Anspruch genommen werden?
Hebammenhilfe kann von Beginn der Schwangerschaft bis zum Abstillen des Kindes bzw. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat bei nicht bzw. nicht mehr gestilltem Kind in Anspruch genommen werden.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Hebammenhilfe?
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, außer die Kosten für die Entspannungsmassagen. Privat versicherte Frauen erfragen bitte den möglichen Leistungsumfang bei ihrer Kasse.
Kommen Sie mit zur Geburt ins Krankenhaus oder begleiten Sie Hausgeburten?
Nein, ich biete keine Geburtsbegleitung an.
Kann Hebammenhilfe auch nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt in Anspruch genommen werden?
Ja, auch in diesen Situationen haben die Frauen Anspruch auf Hebammenhilfe. Bitte setzen Sie oder eine vertraute Person sich mit mir in Verbindung, auch wenn wir vorher noch keinen Kontakt hatten.
Können Familien Hebammenhilfe in Anspruch nehmen, die ein Kind adoptiert oder in Pflege genommen haben?
Ja, auch in diesen Situationen haben Familien Anspruch auf Hebammenhilfe.